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Muss RWE für Rheinwasser zahlen?

(NGZ) Dort, wo in Rheinfeld künftig Millionen Kubikmeter Rheinwasser für die neuen Tagebauseen (Garzweiler und Hambach) abgepumpt werden sollen, nämlich am Rheinkilometer 712,6, könnte es für RWE Power nun teuer werden. Ein Rechtsgutachten kommt nun zu der Ansicht: Für das Wasser aus dem Rhein soll der Konzern zahlen, nämlich fünf Cent für jeden entnommenen Kubikmeter Rheinwasser. Eine Ausnahme von dieser Pflicht sei nach derzeitiger Rechtslage nicht erkennbar, so das Gutachten der Frankfurter Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte, das der nordrhein-westfälische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Auftrag gegeben hatte.

Nach den Plänen des Unternehmens soll ab etwa 2030 über eine 45 Kilometer lange Leitung Wasser aus dem Rhein in Rheinfeld entnommen und in die ehemaligen Tagebaue Hambach und Garzweiler gepumpt werden. Ziel ist es, die riesigen Restlöcher nach dem Ende des Braunkohleabbaus in Seen zu verwandeln. Da die Leitung nach jetzigem Stand rund 70 Jahre lang betrieben werden soll, könnte nach Einschätzung des BUND durch die Entgeltpflicht ein Milliardenbetrag zusammenkommen.

Das Gutachten stellt klar, dass die Wasserentnahme nicht als behördlich angeordnet zu bewerten sei, sondern als freiwillig eingegangene Verpflichtung im Rahmen der bergrechtlichen Nachsorge. Was das bedeutet, erklärt Rechtsanwalt Tobias Kroll von der Kanzlei PNT Partner so: Die Befüllung der Restlöcher diene der Wiedernutzbarmachung und damit der Herstellung eines nachbergbaulichen Zustandes und erfolge „im Rahmen eines behördlich abgestimmten, zum Teil auch vorgegebenen Rahmens“. In erster Linie sei die Renaturierung jedoch eine Pflicht, die „aus dem eigenen unternehmerischen Interesse an der Braunkohlegewinnung“ hervorgehe. Die Wasserentnahme erfolge daher „vorrangig im ureigenen wirtschaftlichen Interesse“ von RWE Power.

BUND-Landesgeschäftsleiter Dirk Jansen sieht das ähnlich: Das Gutachten zeige, dass RWE „ohne Wenn und Aber zur Zahlung des Wasserentnahmegeldes verpflichtet“ sei. Statt die Verantwortung für die wasserwirtschaftlichen Langzeitfolgen der Braunkohlegewinnung auf die Allgemeinheit abzuwälzen, müsse der Konzern „endlich zu seiner Verantwortung der dauerhaften Nachsorge stehen“. Jansen fordert außerdem eine verursachergerechte Haftungslösung für alle Langzeitschäden des Braunkohlenbergbaus.

RWE Power reagierte auf Anfrage unserer Redaktion zurückhaltend. Ein Unternehmenssprecher teilte mit, man könne sich „zu einem Gutachten, das wir nur aus den Medien kennen, nicht äußern“. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung verwundere, da die Frage einer möglichen Gebührenpflicht erst im Jahr 2030 im behördlichen Verfahren behandelt werde – „nach den dann geltenden gesetzlichen Regelungen“. Das Unternehmen halte sich, so der Sprecher, jederzeit an alle rechtlichen Vorgaben und zahle bereits heute, etwa für das Kühlwasser seiner Kraftwerke, Wasserentnahmeentgelte „in zweistelliger Millionenhöhe“. Zu Spekulationen wolle man sich nicht äußern.

Wie teuer das Ganze für Tagebaubetreiber RWE werden könnte, ist unklar. Es ist aber gut möglich, dass der Betrag am Ende sogar in den Milliarden-Bereich geht. Denn alleine mit den konservativ geschätzten 40 Jahren für die Befüllung käme man wohl auf einen Betrag um die 700 Millionen Euro. Da aber vermutlich noch weitaus länger (möglicherweise sogar mehrere Jahrzehnte) Rheinwasser eingespeist werden muss, rechnet Dirk Jansen sogar mit einem Betrag jenseits der Milliarden-Grenze. Zudem ist unklar, ob die Entnahmegebühren in einem Zeitraum von mehr als 40 Jahren gleich bleiben oder steigen.

NRW-Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) hatte bereits im vergangenen Jahr betont, dass er derzeit keinen Grund sehe, warum RWE um eine Zahlung der Gebühr herumkommen sollte: „Nach derzeitigem Sachstand ist nicht festzustellen, dass für Entnahmen zum Zwecke der Tagebaurestseebefüllung einer der gesetzlichen Entgeltbefreiungstatbestände erfüllt ist“, schrieb Krischer in einem Bericht für den zuständigen Ausschuss des Landtags.

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